Fördermittel sicher vorbereiten – bevor Fehler teuer werden.
BAFA · KfW · Förderanträge · Baubegleitung
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist erheblich – aber sie ist auch komplex. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, bereiten die notwendigen technischen Unterlagen vor und begleiten Sie durch den Förderablauf. So reduzieren wir das Risiko, dass Förderung durch falsche Reihenfolge oder fehlende Nachweise gefährdet wird.
Unsere Leistungen
Unsere Leistungen im Bereich
Förderung & Finanzierung

01. BAFA-Förderung – Einzelmaßnahmen
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung. Die Grundförderquote liegt bei 15 %, mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt sie auf 20 % – und die förderfähige Kostenobergrenze erhöht sich gleichzeitig von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.
Wir prüfen vorab, welche Maßnahmen förderfähig sind, beantragen die Förderung vor Maßnahmenbeginn und erstellen nach Abschluss die erforderlichen Nachweise.

02. KfW-Förderung – Heizung und Effizienzhaus
Die KfW fördert über das Programm 458 den Heizungstausch als Zuschuss – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Ausgangssituation, Gebäudenutzung, Heizungsart und Einkommenssituation. Über das Programm 261 fördert sie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss.
Beim Heizungstausch über KfW 458 unterstützen wir bei der technischen Vorbereitung, prüfen die Fördervoraussetzungen und erstellen die notwendigen technischen Unterlagen. Den eigentlichen Antrag stellen Eigentümer von Einfamilienhäusern im KfW-Portal selbst. Wir führen Sie durch den Ablauf.

03. Baubegleitung
Viele Förderprogramme schreiben eine begleitende Qualitätssicherung durch einen zugelassenen Energieberater vor. Die Baubegleitung selbst ist über BAFA mit 50 % förderfähig. Wir prüfen die förderrelevanten Unterlagen, begleiten die Umsetzung fachlich und dokumentieren die notwendigen Nachweise für den jeweiligen Förderfall.
Fördermittel
Welche Förderung ist möglich?
Jetzt unverbindliche erste Einschätzung erhalten.
Wir sind für Sie da
Was kann bei der Förderung schief laufen
– und warum?
- Der Förderablauf muss vor Beginn der Maßnahme korrekt vorbereitet werden. Je nach Programm sind Angebote, ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel, technische Projektbeschreibung und Antragstellung in der richtigen Reihenfolge erforderlich.
- Falsche oder fehlende Nachweise: BAFA und KfW verlangen spezifische Dokumente, Messprotokolle und Fachunternehmererklärungen. Fehlt auch nur ein Dokument, wird die Auszahlung verzögert oder verweigert.
- Programme nicht kombiniert: BAFA-Einzelmaßnahmen, iSFP-Bonus und KfW-Ergänzungskredit können in vielen Fällen kombiniert werden. Wer nur ein Programm beantragt, verschenkt Geld.
- Wir prüfen den Ablauf vorab und unterstützen dabei, typische Fehler bei Antragstellung, Nachweisen und technischer Umsetzung zu vermeiden.
Welche Förderung ist möglich?
Direkt erste Einschätzung berechnen.
Wählen Sie Ihr Vorhaben – der Rechner zeigt Ihnen eine erste Einschätzung der möglichen Förderhöhe auf Basis einer unverbindlichen Orientierungsrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in der persönlichen Beratung.
Was möchten Sie fördern lassen?
Heizungstausch / neue Heizung
Dämmung Gebäudehülle
Fenster und Haustüren
Heizungsoptimierung / Anlagentechnik
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Was ist die EE-Klasse?
Kauf und Sanierung (Jung kauft Alt)
KfW 308 – Jung kauft Alt
Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude erwerben und es anschließend auf einen definierten Effizienzhausstandard sanieren.
- Zinsgünstiger Kredit für den Erwerb von Bestandsimmobilien
- Ausschließlich für Familien mit minderjährigen Kindern
- Selbstnutzung des Gebäudes ist Pflicht
- Einkommensgrenzen werden geprüft
- Das Gebäude muss energetisch schlecht eingestuft sein (z. B. Energieklasse F, G oder H)
- Nach dem Kauf muss auf einen bestimmten Effizienzhausstandard saniert werden
Die Sanierungskosten selbst werden nicht über KfW 308 gefördert, sondern können gesondert über passende Förderprogramme geprüft werden.
Die Fördervoraussetzungen sind komplex und müssen individuell geprüft werden. Wir empfehlen deshalb eine persönliche Beratung, bevor Kaufentscheidungen getroffen werden.
Schritt 03 – Ihr Ergebnis
Aufschlüsselung
Antragstellung vor Auftragserteilung
Energieeffizienz-Experte erforderlich
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Unverbindliche Ersteinschätzung
Jetzt persönliche Förderberatung anfragen.
Wir melden uns persönlich, in der Regel noch am selben Werktag.
FAQ
Was unsere Kunden
am häufigsten fragen.
Kann ich Förderanträge selbst stellen?
Bei einigen Programmen ja – bei anderen ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Bei KfW 261 und den meisten BAFA-Programmen mit Baubegleitung geht es ohne uns formal nicht. Und selbst wo es formal möglich wäre: Falsch gestellte Anträge kosten oft mehr als die Beratungsgebühr.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?
Das variiert je nach Programm und Antragsvolumen. Erfahrungswert: BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen werden in der Regel innerhalb weniger Wochen beschieden, KfW-Anträge über die Hausbank können länger dauern. Wir halten Sie informiert.
Was muss vor Beginn der Maßnahme vorbereitet werden?
Vor Beginn der Maßnahme muss der Förderablauf korrekt vorbereitet sein. Dazu gehören Angebot, programmkonformer Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel, technische Projektbeschreibung und Antragstellung in der richtigen Reihenfolge. Wir prüfen Angebot, Vertragsgestaltung, technische Anforderungen und Antragstellung, bevor die Maßnahme startet.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderprozess. Zuerst prüfen wir, ob Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Danach werden Angebote, technische Unterlagen und die notwendigen Bestätigungen für den Förderantrag vorbereitet.
Wichtig: Der Antrag muss in der richtigen Reihenfolge gestellt werden. Je nach Förderprogramm ist vor der Antragstellung ein Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, der eine Förderklausel enthält. Ohne diese Klausel oder bei einem zu frühen Maßnahmenbeginn kann der Förderanspruch verloren gehen.
Nach der Antragstellung kann die Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms umgesetzt werden. Nach Fertigstellung unterstützen wir bei den notwendigen Nachweisen für die Auszahlung der Förderung.
Darf ich schon vor der Förderzusage mit der Maßnahme beginnen?
Das sollte nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen. Ein zu früher Beginn der Arbeiten oder ein falsch abgeschlossener Vertrag kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr möglich ist. Deshalb prüfen wir vorab, welche Reihenfolge im konkreten Förderprogramm einzuhalten ist.
Wer stellt den Förderantrag?
Der Antrag wird je nach Förderprogramm im zuständigen Förderportal gestellt. Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung, prüfen die technischen Anforderungen und erstellen die notwendigen Bestätigungen und Nachweise. So wird der Antrag fachlich sauber vorbereitet.
Was bedeutet Vertrag mit Förderklausel?
In vielen Förderprogrammen muss vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Vereinfacht gesagt: Die Umsetzung wird an die Förderzusage gekoppelt.
Warum sollte ich die Förderung vorher prüfen lassen?
Viele Förderprogramme haben technische Mindestanforderungen, Fristen und formale Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise entfallen. Eine vorherige Prüfung schützt vor Fehlern im Ablauf und vor falschen Erwartungen zur tatsächlichen Förderhöhe.
Ist die Förderhöhe immer sicher?
Nein. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme, den technischen Anforderungen, den förderfähigen Kosten und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen ab. Eine Förderberechnung ist deshalb immer eine unverbindliche Einschätzung bis zur finalen Prüfung und Bewilligung.