Fördermittel sicher vorbereiten – bevor Fehler teuer werden.

BAFA · KfW · Förderanträge · Baubegleitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist erheblich – aber sie ist auch komplex. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, bereiten die notwendigen technischen Unterlagen vor und begleiten Sie durch den Förderablauf. So reduzieren wir das Risiko, dass Förderung durch falsche Reihenfolge oder fehlende Nachweise gefährdet wird.

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich
Förderung & Finanzierung

01. BAFA-Förderung – Einzelmaßnahmen

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung. Die Grundförderquote liegt bei 15 %, mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt sie auf 20 % – und die förderfähige Kostenobergrenze erhöht sich gleichzeitig von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.

Wir prüfen vorab, welche Maßnahmen förderfähig sind, beantragen die Förderung vor Maßnahmenbeginn und erstellen nach Abschluss die erforderlichen Nachweise.

02. KfW-Förderung – Heizung und Effizienzhaus

Die KfW fördert über das Programm 458 den Heizungstausch als Zuschuss – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Ausgangssituation, Gebäudenutzung, Heizungsart und Einkommenssituation. Über das Programm 261 fördert sie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss.

Beim Heizungstausch über KfW 458 unterstützen wir bei der technischen Vorbereitung, prüfen die Fördervoraussetzungen und erstellen die notwendigen technischen Unterlagen. Den eigentlichen Antrag stellen Eigentümer von Einfamilienhäusern im KfW-Portal selbst. Wir führen Sie durch den Ablauf.

03. Baubegleitung

Viele Förderprogramme schreiben eine begleitende Qualitätssicherung durch einen zugelassenen Energieberater vor. Die Baubegleitung selbst ist über BAFA mit 50 % förderfähig. Wir prüfen die förderrelevanten Unterlagen, begleiten die Umsetzung fachlich und dokumentieren die notwendigen Nachweise für den jeweiligen Förderfall.

Fördermittel

Welche Förderung ist möglich?
Jetzt unverbindliche erste Einschätzung erhalten.

Wir sind für Sie da

Was kann bei der Förderung schief laufen
– und warum?

Welche Förderung ist möglich?
Direkt erste Einschätzung berechnen.

Wichtig: Förderbedingungen in Überarbeitung Die Förderbedingungen ändern sich aktuell. Der Förderrechner dient nur einer unverbindlichen ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Gebäude, der Maßnahme, den technischen Anforderungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen ab.

Wählen Sie Ihr Vorhaben – der Rechner zeigt Ihnen eine erste Einschätzung der möglichen Förderhöhe auf Basis einer unverbindlichen Orientierungsrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in der persönlichen Beratung.


Schritt 01 Ihr Vorhaben

Was möchten Sie fördern lassen?


Schritt 02Angaben zur Maßnahme

Heizungstausch / neue Heizung

KfW 458
Maßgeblich sind die steuerlichen Nachweise der relevanten Jahre. Eine verbindliche Prüfung erfolgt im Förderverfahren.
Hinweis: Aktuelle Überarbeitung der KfW 458 Der Effizienzbonus bei Wärmepumpen, der Klimageschwindigkeitsbonus und die Einkommensstufen werden nach den neuen Förderbedingungen überarbeitet. Die Berechnung zeigt daher nur die Grundförderung als erste Orientierung. Boni können je nach individueller Situation zusätzlich möglich sein – bitte in der persönlichen Beratung klären.
Beim Austausch einer alten Heizung kann über die KfW 458 ein Zuschuss beantragt werden. Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Zusätzliche Boni (Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag) sind möglich, aber von den aktuell in Überarbeitung befindlichen Förderbedingungen abhängig.

Schritt 02Angaben zur Maßnahme

Dämmung Gebäudehülle

BAFA BEG
Dämmmaßnahmen können über die BAFA BEG-Einzelmaßnahmen gefördert werden. Die Basisförderung liegt bei 15 %. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung erhöhen – ob und in welchem Umfang, hängt von den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Bedingungen ab. Bitte vor Antragstellung aktuelle Konditionen prüfen.

Schritt 02Angaben zur Maßnahme

Fenster und Haustüren

BAFA BEG
Fenster und Haustüren können als Einzelmaßnahme über die BAFA gefördert werden. Die Antragstellung muss vor Auftragserteilung erfolgen. Technische Mindestanforderungen und fachgerechte Montage sind Voraussetzung. Ob ein iSFP die Förderung erhöht, ist nach den aktuell gültigen Bedingungen zu prüfen.

Schritt 02Angaben zur Maßnahme

Heizungsoptimierung / Anlagentechnik

BAFA BEG
Auch Optimierungen an der bestehenden Heizungsanlage können förderfähig sein – etwa hydraulischer Abgleich, Heizflächenoptimierung, Regelungstechnik oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Bitte aktuelle Fördervoraussetzungen vor Antragstellung prüfen.

Schritt 02Angaben zur Maßnahme

Komplettsanierung zum Effizienzhaus

KfW 261
Was ist die EE-Klasse?
Die EE-Klasse wird erreicht, wenn ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Geeignet sind z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Solarthermie, Wärmenetze oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Hinweis: Die EE-Klasse kann die Förderung verbessern. Ob und welcher Effizienzhausstandard sinnvoll ist, sollte immer individuell berechnet werden.
Bei der Komplettsanierung wird das gesamte Gebäude energetisch bewertet. Je besser der angestrebte Effizienzhausstandard, desto höher der mögliche Tilgungszuschuss. Ob eine EE-Klasse relevant ist und welche Auswirkung sie im konkreten Förderprogramm hat, muss im Einzelfall nach den aktuellen Förderbedingungen geprüft werden.

Programm-InfoKeine Berechnung möglich

Kauf und Sanierung (Jung kauft Alt)

KfW 308

KfW 308 – Jung kauft Alt

Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude erwerben und es anschließend auf einen definierten Effizienzhausstandard sanieren.

  • Zinsgünstiger Kredit für den Erwerb von Bestandsimmobilien
  • Ausschließlich für Familien mit minderjährigen Kindern
  • Selbstnutzung des Gebäudes ist Pflicht
  • Einkommensgrenzen werden geprüft
  • Das Gebäude muss energetisch schlecht eingestuft sein (z. B. Energieklasse F, G oder H)
  • Nach dem Kauf muss auf einen bestimmten Effizienzhausstandard saniert werden

Die Sanierungskosten selbst werden nicht über KfW 308 gefördert, sondern können gesondert über passende Förderprogramme geprüft werden.

Die Fördervoraussetzungen sind komplex und müssen individuell geprüft werden. Wir empfehlen deshalb eine persönliche Beratung, bevor Kaufentscheidungen getroffen werden.


Schritt 03 – Ihr Ergebnis


Aufschlüsselung

Förderbetrag gesamt

Unverbindliche erste Einschätzung Die Förderbedingungen ändern sich aktuell. Die angezeigte Summe ist eine unverbindliche Orientierungsrechnung und keine Förderzusage. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Gebäude, der Maßnahme, den technischen Anforderungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen ab. Eine individuelle Prüfung ist unbedingt erforderlich.
Wichtige Hinweise
Antragstellung vor Auftragserteilung
Förderanträge müssen grundsätzlich vor Auftragserteilung gestellt werden. Angebote dürfen eingeholt werden, der Auftrag sollte aber erst nach Förderzusage und nach Einhaltung der jeweiligen Programmvorgaben vergeben werden.
Energieeffizienz-Experte erforderlich
Für viele Förderprogramme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Die Fachplanung und Baubegleitung kann zusätzlich mit 50 % gefördert werden.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein iSFP kann die Förderung bei Einzelmaßnahmen von 15 % auf 20 % erhöhen. Die förderfähige Kostenobergrenze steigt dabei von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Die Berechnung ist eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von den technischen Anforderungen, den aktuellen Förderbedingungen und der Prüfung durch KfW oder BAFA ab.

Jetzt persönliche Förderberatung anfragen.

Wir melden uns persönlich, in der Regel noch am selben Werktag.

FAQ

Was unsere Kunden
am häufigsten fragen.

Kann ich Förderanträge selbst stellen?

Bei einigen Programmen ja – bei anderen ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Bei KfW 261 und den meisten BAFA-Programmen mit Baubegleitung geht es ohne uns formal nicht. Und selbst wo es formal möglich wäre: Falsch gestellte Anträge kosten oft mehr als die Beratungsgebühr.

Das variiert je nach Programm und Antragsvolumen. Erfahrungswert: BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen werden in der Regel innerhalb weniger Wochen beschieden, KfW-Anträge über die Hausbank können länger dauern. Wir halten Sie informiert.

Vor Beginn der Maßnahme muss der Förderablauf korrekt vorbereitet sein. Dazu gehören Angebot, programmkonformer Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel, technische Projektbeschreibung und Antragstellung in der richtigen Reihenfolge. Wir prüfen Angebot, Vertragsgestaltung, technische Anforderungen und Antragstellung, bevor die Maßnahme startet.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderprozess. Zuerst prüfen wir, ob Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Danach werden Angebote, technische Unterlagen und die notwendigen Bestätigungen für den Förderantrag vorbereitet.Wichtig: Der Antrag muss in der richtigen Reihenfolge gestellt werden. Je nach Förderprogramm ist vor der Antragstellung ein Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, der eine Förderklausel enthält. Ohne diese Klausel oder bei einem zu frühen Maßnahmenbeginn kann der Förderanspruch verloren gehen.Nach der Antragstellung kann die Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms umgesetzt werden. Nach Fertigstellung unterstützen wir bei den notwendigen Nachweisen für die Auszahlung der Förderung.

Das sollte nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen. Ein zu früher Beginn der Arbeiten oder ein falsch abgeschlossener Vertrag kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr möglich ist. Deshalb prüfen wir vorab, welche Reihenfolge im konkreten Förderprogramm einzuhalten ist.

Der Antrag wird je nach Förderprogramm im zuständigen Förderportal gestellt. Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung, prüfen die technischen Anforderungen und erstellen die notwendigen Bestätigungen und Nachweise. So wird der Antrag fachlich sauber vorbereitet.

In vielen Förderprogrammen muss vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Vereinfacht gesagt: Die Umsetzung wird an die Förderzusage gekoppelt.

Viele Förderprogramme haben technische Mindestanforderungen, Fristen und formale Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise entfallen. Eine vorherige Prüfung schützt vor Fehlern im Ablauf und vor falschen Erwartungen zur tatsächlichen Förderhöhe.

Nein. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme, den technischen Anforderungen, den förderfähigen Kosten und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen ab. Eine Förderberechnung ist deshalb immer eine unverbindliche Einschätzung bis zur finalen Prüfung und Bewilligung.